Energieintelligente Heiztechnologie!

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Klagenfurt Heizung in Kärnten HeizungsprofiBafa gefördert für Heizkessel Holzvergaser Solaranlagen Fotvoltaik gefördert von der BAFA
Was wird BAFA gefördert?   Eine Seite vom: www.heizberater.de

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www.holz-heizkessel.de          www.dakon holzkessel.de       
www.vigas-heizkessel.de     
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    www.atmos-heizkessel.de     
grueneheizkraft.de  
    www.bioheizung.at       

   HOLZHEIZUNG  Holzheizung BAFA gefoerdert  BAFA GEFÖRDERT

Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden der Energiewirtschaft neue Impulse
gegeben und die technische Weiterentwicklung insbesondere von Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse
und die Erstellung von Solar- und Fotovoltaikanlagen werden durch die BAFA gefördert

BAFA gefördert ! Heizanlagen betrieben mit erneuerbaren Energien stark im Kommen!
BAFA gefördert werden: Heizanlagen, Solaranlagen, Holzkessel, Pelletskessel BAFA gefördert.
Sonstiges zum BAFA-Förderantrag
Informationen, genaue Richtlinien, Formulare etc.  für die Förderung durch die BAFA finden Sie
im Internet unter: www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien

Dort finden Sie eine Übersichtstabelle der verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Auch finden Sie dort eine so genannte Förderampel, welche Auskunft darüber erteilt,
welcher Prozentsatz an Fördermitteln derzeit noch zur Verfügung/Vergabe bereitsteht.

BAFA Antragsformulare können Sie downloaden unter:
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/formulare/energie_ee_bm.pdf
und
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/formulare/energie_ee_so.pdf

Der Antrag auf Basisförderung ist nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.

 Noch ein unverbindlicher Hinweis zur Fachunternehmererklärung:

In den Antragsformularen der BAFA ist  eine Fachunternehmererklärung enthalten, die vor allem bei Kunden, die ihre Anlage selbst installieren möchten, zu Verwirrung geführt hat.
Von der BAFA wurde nun mitgeteilt, dass die Installation der Biomasseanlage auch in Eigenmontage erfolgen darf. Dies sei bei korrektem Einbau gleichermaßen förderfähig, als wenn eine Fachfirma die Installation durchführt.
Bei Eigenmontage der Anlage sei die dem Antrag beigefügte Fachunternehmererklärung vom Antragsteller
selbst auszufüllen und zu unterschreiben.
 

Biomasseheizanlagen werden großteils durch BAFA gefördert!
Die Bundesregierung hat im Jahr 2004 mit rund 740.000 Quadratmetern Solarkollektorflaeche ein Drittel mehr installierte Solaranlagen BAFA gefördert als noch 2003. Auch umweltfreundliche Biomasseheizungen wurden besonders stark nachgefragt.

Der Bundesumweltminister: "Mit dem aus dem Ökosteuer-Aufkommen finanzierten Marktanreizprogramm haben erneuerbare Energien auch bei der Wärmeerzeugung einen Schub bekommen. Die Möglichkeiten sind noch lange nicht ausgereizt." Die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien in Gebäuden gehört neben der Energieeinsparung zu den wichtigsten Handlungsfeldern im Klimaschutz.

Das Bundesumweltministerium hatte die "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" vor einem Jahr überarbeitet. Die neuen Foerderkonditionen gelten seit dem 1. Januar 2004 fuer private Antragsteller sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen können die Richtlinien seit der Genehmigung durch die Europaeischen Kommission im September 2004 nutzen. Bafa gefördert werden Bioanlagen.

Der Bundesumweltminister: "Die Erweiterung des Foerderprogramms soll die enormen CO2-Minderungspotenziale vor allem in privaten Gebäuden erschließen. Von der Erweiterung der Antragsberechtigten um Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts erwarte ich interessante Projekte."

BAFA gefördert wird der stärkere Einsatz erneuerbarer Energien nach Maßgabe der Richtlinien durch Zuschuesse, die das Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA gefördert) bearbeitet. Adresse: Frankfurter Strasse 29-35, 65760 Eschborn (www.bafa.de). Teilschulderlasse gewährt der Bund zur vorzeitigen teilweisen Tilgung von zinsverbilligten Darlehen der Kreditanstalt fuer Wiederaufbau (KfW).

Weitere Informationen:
Was wird
BAFA gefördert:

www.bmu.de
www.bafa.de
www.kfw.de

Solaranlagen Holzheizung BAFA gefoerdert BAFA gefördert!

  BAFA geördert  Solaranlagen: Bundesprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien (Bafa)


Solarwärme: Förderung für Kombianlagen steigt auf 135 Euro/m²-Kollektorfläche

Ab dem 1. Juli werden Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit 135 Euro / m² Kollektorfläche Bafa gefördert. Damit sollen kombinierte Solarthermieanlagen, welche die Sonnenwärme gegenüber Anlagen zur reinen Brauchwassererwärmung besser ausnutzen, künftig besser gestellt werden.

Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (Kombianlagen): 135 € /m² Kollektorfläche

  • Für ab dem 01. Juli im BAFA eingehende Anträge werden 135 € je Quadratmeter Kollektorfläche gefördert.
  • Voraussetzung für die erhöhte Bafa Förderung als Kombi-Anlage ist eine Mindestkollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoren und 8 m² bei Vakuumröhrenkollektoren sowie ein Pufferspeicher für die Heizung von 50 Liter je m² bei Flach- und 60 Liter je m² bei Röhrenkollektoren. Bei Nichteinhaltung dieser Mindestwerte beträgt der Zuschuss 105 €, es sei denn es wird bei Antragstellung mit einer vorhabensbezogenen Wärmebedarfsrechnung und einer Berechnung des Ertrags der geplanten Solaranlage (Simulation) nachgewiesen, dass der solare Deckungsanteil am Jahresheizwärmebedarf des Gebäudes mindestens 20 % beträgt.
  • Bei Erweiterungsvorhaben und Großanlagen über 200 m² beträgt der Zuschuss 60 € je angefangenem m² zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche wird BAFA gefördert!

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Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung / Kollektoren für Schwimmbäder: 105 € je angefangener m² Kollektorfläche

  • Der Zuschuss beträgt 105 € je angefangenem m² installierter Bruttokollektorfläche bei der Erstinstallation für Anlagen bis zu 200m²
  • Bei Erweiterungsvorhaben beträgt der Zuschuss 60 € je angefangenem m² zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche, unabhängig von der Größe der bereits bestehenden Anlage.
  • Übersteigt die geplante Kollektorfläche 35 m² ist mit dem Zuschussantrag immer ein detailliertes, vorhabenbezogenes Anlagenschema einzureichen.
  • Solarkollektoranlagen für Schwimmbäder (auch bei Teilnutzung) werden generell mit 80 % der genannten Fördersätze bezuschusst.
     

Neue Konditionen gelten für Anträge, die ab dem 1. Juli 2005 beim BAFA eingehen.

Die neuen Förderkonditionen gelten für Anträge von Privatpersonen und Kommunen, im Programm "Wärme aus Erneuerbaren Energien" für Träger von Schulen, die ab dem 1. Juli 2005 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen. Das Bundesumweltministerium stellt für die Förderung von Investitionen im Bereich erneuerbare Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms in diesem Jahr 193 Millionen Euro zur Verfügung.
www.bafa-gefoerdert.de
Quelle: solarserver /BMU

 

BAFA gefördert   Antrag Solarthermie 07/2005

Pelletsheizung Holzheizung BAFA gefoerdert BAFA gefördert!

  Pelletheizungen werden durch das Marktanreizprogramm der Bundesregierung (BAFA gefördert)
  und in NRW über die Holzabsatzförderrichtlinie (HaFö) unterstützt.


BAFA gefördert wird der Einbau der Holzpelletanlagen wie folgt:

Marktanreizprogramm der Bundesregierung BAFA

Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Pelletsanlagen):

Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 8 und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88 % gewährt.

Der Zuschuss beträgt 60 € je kW installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.700 € bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %.

Für Primäröfen ohne Wärmedämmung mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, beträgt der Zuschuss mindestens 1.000 €.

Die Anlagen müssen mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sein und bei Anlagen bis 50 kW ist erforderlich, dass es sich um eine Zentralheizungsanlage handelt.

Art der BAFA Förderung:
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Antragsberechtigt sind:
Privatpersonen, Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll.
Die Höhe der Fördermittel für öffentliche Antragsteller und Vereine sind auf 6,5 % der jährlich zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen begrenzt, so dass für diesen Bereich ein Windhundverfahren durchgeführt wird.
Freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften (Abl. der EG 1996 Nr. C 213/4ff) sind erst nach erfolgter beihilferechtlicher Genehmigung der Förderrichtlinien durch die Europäische Kommission und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union antragsberechtigt. Die Genehmigung und Veröffentlichung ist noch nicht erfolgt.
Generell nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen es sich nicht um kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften handelt.

Unmittelbar nach Eingang des Antrags bei der BAFA bzw. KfW können Sie den Auftrag erteilen und mit den Arbeiten beginnen. Dies gilt nicht für die Förderprogramme des Landes NRW. Hier kann der Auftrag erst erteilt werden, nachdem die Förderung zugesagt wurde.

BAFA Förderanträge können über das BAFA oder die KfW bezogen werden.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA gefördert)
Telefon: 06196/908-625; Fax: 06196/908-800
E-Mail:  solar@bafa.de
Internet: www.bafa.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Telefon: 01801/33 55 77
Fax: 069/7 43 16 43 55
E-Mail:  iz@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Landesförderung NRW erfolgt durch die Holzabsatzförderrichtlinie (Hafö)

Mit dem „Programm zur strukturellen Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Verbesserung des Einsatzes von Holz bei der energetischen Verwertung“ (Hafö), fördert das Land NRW durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) als Schwerpunkt Investitionen zur Bereitstellung von Holz als Rohstoff zur energetischen Verwertung und Investitionen für die Errichtung bzw. den Erwerb von Feuerungsanlagen für die energetische Verwertung von Waldholz und naturbelassenem Restholz.

Im Rahmen der Hafö ist für Kleinanlagen eine Grundförderung durch das Marktanreizprogramm die Regel.
Die Bundesrichtlinie gestattet eine Gesamtförderung in Höhe des Zweifachen der Bundesförderung.

Der Zuschuss aus Hafö-Mitteln beträgt hier ebenfalls 55 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %.

Die Anträge können bei der jeweiligen Forstbehörde gestellt werden oder unter www.forst.nrw.de aus dem Internet heruntergeladen werden.
Die unteren Forstbehörden beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Förderung von Holzpellets. Welches Forstamt zuständig ist erfahren Sie unter der Infoline 01805 735538.

Verzichtet ein Zuwendungsempfänger darauf, einen Antrag auf Bundesförderung zu stellen, können ihm Hafö-Mittel nur in der Höhe bewilligt werden, wie er ihn als Kofinanzierung zum Bundesprogramm erhalten könnte.

Förderfähig sind ausschließlich Holzpelletheizkessel, die der zentralen Wärmeversorgung dienen und ausschließlich mit Pellets beschickt werden können.

Zuwendungsfähig sind die Investitionen für

  • den Heizkessel einschließlich Wasser, Strom und Warmwasserinstallation bis zur Übergabe an den Heizkreislauf des Gebäudes (vor dem Hauptverteiler) und den Anschluss an einen Schornstein.
    Im Zusammenhang mit dem Einbau von Holzpelletkessel sind Neubau oder Sanierung des Schornsteins nicht förderfähig.
  • Lagerung
    Das Lagervolumen soll für den Pelletbedarf eines Jahres ausreichen.
  • Zuführung vom Pelletlager zum Kessel.

REN-Breitenförderung

Das Programm “Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen (REN)” fördert Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung in Kombination mit einer Solarkollektoranlage in Gebäuden, deren Jahresprimärenergiebedarf der Energieeinsparverordnung entspricht. Es werden bis zu 25 % der Investitionskosten gefördert. Solaranlagen zur Brauchwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Mindestkollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoranlagen und 6 m² bei Vakuumröhrenkollektoren.

Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.

Fragen zum REN-Programm beantwortet Ihnen gerne das Bürger- und Servicecenter NRW c@ll NRW unter der Telefon-Nr. 01803/100110. Anträge können unter den Adressen www.mswks.nrw.de oder www.lb.nrw.de als pdf-Dateien heruntergeladen werden.

 
 
 
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Pelletsofen durch BAFA gefördertEN-Tech Pelletsheizung EN-Tech Ofen BAFA gefördertOLYMP Pelletsofen BAFA gefördert

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